Wo die pflegeversicherung endet, fangen wir an
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Teilleistungssystem. Das bedeutet, sie deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab – den Rest müssen Betroffene und Angehörige oft selbst tragen. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen ab 2025 zustehen und welche Lücken entstehen können.
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Was bedeutet Teilleistungssystem
Pflegegrade regeln, welche Leistungen Ihnen zustehen.
Sie entscheiden zwischen Pflegegeld und Sachleistungen.
Die Höhe der Leistungen hängt von der Pflegeart ab.
Kostenbeispiel: Was bleibt übrig?
Ihre Fragen - Unsere Antworten
FAQ
Kann ich nach Mallorca auswandern und das Geld trotzdem steuerfrei beziehen?
Ja, Sie sind nicht darauf angewiesen explizit in Deutschland einen Wohnsitz zu haben.
Sind die genannten Leistungen steuerfrei?
Ja, die genannten Leistungen sind steuerfrei.
Bin ich automatisch schwerbehindert, wenn ich einen Pflegegrad habe?
Nein, da 80% der Menschen in Pflegegrad 1-3 sind, heißt Pflegegrad noch lange keine Behinderung.
Ist es sinnvoll schon im jungen Alter vorzusorgen?
Durch niedrige Beiträge und den Gesundheitszustand macht es Sinn so früh wie möglich anzufangen.
Muss ich automatisch meinen Führerschein abgeben bei einer Einstufung in einen Pflegegrad?
Nein, da schon eine geringe Einschränkung im Alltag zu einem Pflegegrad führen kann und daher nicht daran hindert aktiv am Leben und auch im Straßenverkehr teilzunehmen.
Kann ich das Geld aus meinem Vollleistungssystem frei verwenden?
Man kann das Geld frei verwenden, egal ob Pflege Urlaub oder Freizeit.
Mindert das Geld durch Care Flat meinen gesetzlichen Anspruch auf Pflegegeld?
Nein, diese Leistungen haben mit der gesetzlichen Leistung nichts zu tun.
Sind die Beiträge steuerlich geltend zu machen?
Ja, im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Gibt es ein Mindesteintrittsalter?
Nein, es gibt kein Mindesteintrittsalter.
Gibt es ein Höchsteintrittsalter?
Ja, bis 70 Jahren (mit ärztlicher Untersuchung).
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Der medizinische Dienst wird zur Begutachtung beauftragt (MD).
