Wo die pflegeversicherung endet, fangen wir an

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Teilleistungssystem. Das bedeutet, sie deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab – den Rest müssen Betroffene und Angehörige oft selbst tragen. Hier erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen ab 2025 zustehen und welche Lücken entstehen können.

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Was bedeutet Teilleistungssystem

Pflegegrade regeln, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Sie entscheiden zwischen Pflegegeld und Sachleistungen.

Die Höhe der Leistungen hängt von der Pflegeart ab.

Kostenbeispiel: Was bleibt übrig?

Die Kosten für einen Pflegeplatz variieren je nach Region und Ausstattung und betragen zwischen 3.000,- und 6.000,-. Das Bundesministerium spricht deshalb von einem Teilleistungssystem.
Pflegegrad
Pflegegeld
(Pflege durch Angehörige / zur freien Verfügung)
Ambulante Pflege
Vollstationär
1
0 €
131 €
131 €
2
347 €
796 €
805 €
3
599 €
1.467 €
1.319 €
4
800 €
1.859 €
1.855 €
5
990 €
2.299 €
2.096 €
Die gesetzliche Pflegeversicherung allein reicht oft nicht aus. Eine private Vorsorge schließt diese Lücken und schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten.

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